Messbestellungen
Bedeutung von Messbestellungen
Oft heißt es: "Ich möchte eine Heilige Messe bestellen".
Was aber heißt das eigentlich?
"Ich möchte um das gemeinsame Gebet der Gemeinde in meinem Anliegen bitten."
Das ist der Gedanke bzw. die Intention. Der Einzelne bittet die Gemeinde mit ihm zusammen in seinem besonderen Anliegen in dieser heiligen Messe besonders zu beten. Jeder kann sein Anliegen, zum Beispiel das Gebet für einen Verstorbenen, für Menschen in Krankheit und Notsituationen oder natürlich auch den Dank der Gemeinde mitteilen und sie bitten, mit ihm zu beten.
In unserer Seelsorgeeinheit gibt es verschiedene Möglichkeiten eine Heilige Messe zu bestellen
"Wie bestelle ich eine Heilige Messe?"
Direkt im Pfarrbüro - per Telefon - per E- Mail
Vor Ort - in der jeweiligen Pfarrgemeinde
In den Schriftenständen liegen Briefumschläge für die Bestellung einer Heiligen Messe aus.
Die Angaben auf dem Briefumschlag bitten wir Sie leserlich auszufüllen, das Intentionsgeld hineinzulegen und ...
- ... in das Kollektenkörbchen legen oder
- ... dem Mesner auszuhändigen oder
- ... in den Briefkasten des Pfarrbüros einwerfen.
Formular hier auf der Homepage
Drucken Sie das untenstehende Formular zum Download aus, füllen es bitte leserlich aus, legen es zusammen mit dem Intentionsgeld in einen Briefumschlag und
- ... legen diesen in das Kollektenkörbchen oder
- ... händigen ihn dem Mesner aus oder
- ... werfen ihn in den Briefkasten des Pfarrbüros ein.
Wir bitten Sie bezüglich des Termins mit dem Pfarrbüro Kontakt aufzunehmen.
Per E- Mail bestellen und Betrag überweisen Schauen Sie das untenstehende Formular an und senden Sie eine E- Mail ans Pfarrbüro mit den erforderlichen Daten. Den Geldbetrag können Sie auf folgendes Konto überweisen:
Katholische Kirchengemeinde Donaueschingen
IBAN: DE 10 6945 0065 0240 0049 95
BIC: SOLADES 1VSS
Bitte Name und Verwendungszweck angeben!
"Was kostet eine Heilige Messe?" - Intentionsgeld
Eine Hl. Messe ist unbezahlbar. Sie ist ein Geschenk Jesu an uns. Wir sollen dafür eine Gabe geben. Das Erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg hat dafür den Betrag von 5,- € als Richtwert festgelegt.








